Verbrennst Du noch oder stromst Du schon?
15.04.2021
Hintergrund:
Mithilfe des überarbeiteten Förderprogramms zur Förderung der Elektro- sowie weiterer klimaschonender Mobilität soll ein weiterer Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Diözese Rottenburg-Stuttgart geleistet werden. Der Förderzeitraum startet ab dem 15.04.2021 und dauert bis auf Widerruf an.
Die Förderrichtlinie zum geplanten Programm Elektro-Mobilität – E-Mobi! finden Sie in der Ausgabe Nr. 6 des kirchlichen Amtsblatts der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Was und wie wird gefördert?
Das überarbeitete Programm E-Mobi! fördert im Rahmen der Umsetzung des diözesanen Klimaschutzkonzepts folgende Maßnahmen (FM), wobei Aufträge erst nach Genehmigung (!) der Anträge erteilt werden können:
- FM 1a: Ladeinfrastruktur-Beratung [1] durch die KSE Energie GmbH [2] mithilfe „KlimaMobil Konzept Standard Plus“ zu einem um 50% reduzierten Preis
- FM 1b: Kauf von Ladeinfrastruktur (LIS) d.h. Ladepunkte, -säulen, etc., für Elektroautos zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro) – aufbauend auf FM 1a.
- FM 2: Kauf elektrounterstützter Fahrräder für dienstliche Zwecke (S-/ Pedelecs, Lastenräder, E-Bikes, …) zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro)
- FM 3: Unterstützung von weiteren klimaschonenden Mobilitätsmaßnahmen für die nötige Mobilitätswende (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV) bei nicht-, gering- oder investive oder Kampagnenarbeit zu 50% gefördert (max. 10.000 Euro)
[1] Die Beratung durch einen LIS-Experten soll die Hemmschwelle senken, sich mit der komplexen Thematik auseinanderzusetzen. Sie umfasst eine elektrotechnische Beratung und eine Bedarfsanalyse.
[2] bis zum 01.08.2020: „Gesellschaft zur Energieversorgung der kirchlichen und sozialen Einrichtungen“
Wann endet die Förderung und sind Förder-Kombinationen möglich?
Die Förderung endet, wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind.
Ja, sofern möglich sollen öffentliche Fördermittel zusätzlich in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu den Förderkriterien und Rahmenbedingungen im einzelnen entnehmen Sie bitte der überarbeiteten „Förderrichtlinie E-Mobi!“. Zudem verweisen wir auf die Fördermöglichkeit Nachhaltigkeitsfonds des bischöflichen Bauamts - hierunter ist u.a. Photovoltaik förderbar.
Welche Institutionen sind im Fokus der Förderung – welche nicht?
Eine Förderung können Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen in Trägerschaft der verfassten Kirche, d.h. kirchliche Sozialstationen, kirchliche Bildungs-, Jugend- und Tagungshäuser sowie Verwaltungseinrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart erhalten. Zudem können auch Schulen der Schulstiftungen beantragen. Eine kirchengemeindliche Beteiligung an der Institution bzw. Stiftung sollte gegeben sein.
Nicht gefördert werden können u.a. caritative Einrichtungen und Verbände sowie kirchliche Krankenhäuser sowie Einzelpersonen.
Was kann ich jetzt tun?
Die Antragsformulare zum Förderprogramm zum Download:
- Antragsformular: FM 1a Ladeinfrastruktur Beratung (inkl. Kauf, FM 1b)
- Antragsformular: FM 1b Ladeinfrastruktur Kauf ist im Antragsformular FM 1a enthalten - bitte nur bei positiver Empfehlung nach der Ladeinfrastruktur-Beratung (FM 1a) einen Antrag stellen!
- Antragsformular: FM 2 Kauf elektrounterstützter Dienst-Fahrräder
- Antragsformular: FM 3 weitere klimaschonende Mobilitätsmaßnahmen
Anregungen und Ideen für FM 3 finden Sie in diesem PDF.
Bitte reichen Sie ein
- 1 x bei FM1a, FM1b und FM 2 sowie FM 3 das ausgefüllte Excel-Antragsformular per Mail an umwelt(at)bo.drs.de
- 1 x postalisch und unterschrieben den Antrag
Unsere Tipps:
- Prüfen Sie die Förderrichtlinie E-Mobi! im Kirchlichen Amtsblatt sorgfältig und lesen Sie nach, ob Ihre Institution bzw. Einrichtung laut Richtlinie und o.g. Fokus für eine Förderung in Frage kommt.
- Nehmen Sie Ihren Fahrzeugbestand bzw. Mobilitätsverhalten genauer unter die Lupe! Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch, „Kurzstrecken-Fahrzeuge“, geplante bzw. anstehende Neuanschaffungen sind von besonderer Relevanz und sprechen ggf. für einen Umstieg auf E-Mobilität, und damit für eine Beratung und ggf. Kauf von Ladeinfrastruktur.
Beachten Sie bitte: E-Auto-Käufe können nicht gefördert werden! Hier bitte Umweltbonus bei der BAFA beantragen. - Prüfen Sie auch, ob Sie für den Großteil Ihrer Dienstreisen nicht entschleunigter, klimaschützender an Ihr Ziel kommen, z.B. via (elektro-unterstützte) Fahrräder, ÖPNV oder Sie auf elektronische Medien umsteigen können (Videokonferenz, Telefonkonferenz,…)
- Gehen Sie auf kirchliche Nachbarn und Gebäudemitnutzer zu und fragen, ob man nicht zusammen eine Beratung hinsichtlich LIS in Anspruch nehmen möchte, um durch Synergieeffekte die Kosten für die Beratung als auch den Kauf von LIS zu reduzieren. Dies ist v.a. für Mieter interessant. Darüber hinaus: Fühlen Sie rechtzeitig vor, ob Ihr Vermieter ein (langfristiges) Interesse an LIS hat. Eine schriftliche Bestätigung ist im Späteren Voraussetzung, da LIS nur bei mehrjähriger Standzeit sinnhaft ist – nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten sondern auch aus ökonomischen.
- Stellen Sie rechtzeitig einen vollständigen, d.h. alle nötigen Angaben und Dokumente enthaltenden Förderantrag und helfen Sie die Mobilitätswende weiter voranzutreiben mit einhergehender Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Weitere Informationen zur Förderung E-Mobilität,
die laufend ergänzt werden – hier freuen wir uns auch auf Ihre Hinweise:
- Beschluss der KODA zu Jobticket und Jobrad über diesen News-Link zur KODA
- Pedelec Probierstation St. Maria, Stuttgart
- Radkultur Baden-Württemberg
- Auswertung der Erfahrungsberichte der ev.-luth. KiTas der Nordkirche zur Nutzung von Lastenfahrrädern
- Aktion Mensch fördert Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor).
Öffentliche Förderung der Elektromobilität - Bitte prüfen Sie auch den Förder.Weg.Weiser:
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - Landesförderung für E-Fahrzeuge (BW-e-Gutschein) für Pflegedienste und Sozialstationen
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - Landesförderung für E-Fahrzeuge und Photovoltaik (BW-e-Gutschein)
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - Landesförderung für N-Fahrzeuge: Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - L-Bank fördert Elektrolastenräder bei gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Umweltbonus für E-Autos
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - Vorabinformation: Das BMDV fördert auch im neuen Jahr (2023) Kommunen und Unternehmen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur. Jetzt vormerken!
- BMWK Bund: Sozial & Mobil – 4. Förderaufruf: Gefördert wird der Kauf von batterieelektrischen Neufahrzeugen inkl. der zugehörigen Ladeinfrastruktur im Gesundheits- und Sozialwesen.
- kommunale Förderungen, u.a. :
- Stadt Stuttgart fördert Lastenräder für Familien