Mobilität

Täglich sind wir unterwegs - im Kleinen wie im Großen. D.h. tagtäglich dürfen wir die Entscheidung fällen, mit welche Verkehrsmitteln wir unterwegs sind. Entschleunigt zu Fuß, mit Fahrtwind um die Ohren auf dem Fahrrad, intermodal mit beiden und zusätzlich noch mit Bahn und Bus. Wenn individuell motorisiert, elektrisch oder Verbrenner? Leicht fällt sie (uns) nicht, die doch für uns alle so nötige Mobilitätswende - da ist der Mensch ein (bequemes) Gewohnheitstier... Damit sie jetzt nicht zur Antriebsstrangswende verkümmert, finden Sie hier die Angebots der Diözese und Informationen zu öffentlichen Förderungen ... Bleiben Sie mobil und am Menschen!

Über das im Folgenden erläutertete Förderprogramm E-Mobi! werden u.a. Ladesäulen gefördert und zwar Kauf, Beratung und Installtation. Daneben gibt es Zuschüsse auch für Diensträder, eleketrifiziert oder nicht, das ist egal. Zudem können Sie Ideen einreichen für weitere klimaschonenedere Mobilität. Deren Maßnahmen fördern wir auch.
Zudem rufen wir jährlich zur Beteiligung an der Kommunalen, dreiwöchigen Aktion STADTRADELN auf und bieten im Bischöflichen Ordinariat sowie am Bischof-Leiprecht-Zentrum, Stuttgart-Degerloch den kirchlichen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Mitmachen an.

Die Diözese unterstützt die klimaschonende Mobilität der Mitarbeitenden mit den Angeboten Job-Ticket und einem Gehaltsvorschuss für E-Bikes

Weitere Informationen

Förderprogramm Elektromobilität "E-Mobi!"

Das Förderprogramm zur finanziellen Förderung von Elektromobilität sowie weiterer Maßnahmen klimaschonender Mobilität will einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Diözese Rottenburg-Stuttgart leisten.
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie zum Programm Elektro-Mobilität – E-Mobi! aus dem Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Was und wie wird gefördert?
Das Programm E-Mobi! fördert im Rahmen der Umsetzung des diözesanen Klimaschutzkonzepts die folgende Maßnahmen:

  • FM 1a: Ladeinfrastruktur-Beratung [1] durch einen Fachberater zu 50% gefördert (max. 1.000 Euro)
  • FM 1b: Kauf von Ladeinfrastruktur (LIS) d.h. Ladepunkte, -säulen, etc., für Elektroautos zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro) – aufbauend auf FM 1a.
  • FM 2: Kauf elektrounterstützter Fahrräder für dienstliche Zwecke (S-/ Pedelecs, Lastenräder, E-Bikes, …) zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro)
  • FM 3: Unterstützung von weiteren klimaschonenden Mobilitätsmaßnahmen für die Mobilitätswende (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV). Gefördert werden nicht- und geringinvestive Maßnahmen sowie Kampagnenarbeit mit bis zu 50% (max. 10.000 Euro)

Die Aufträge an Handwerker und Dienstleister bitte erst nach Genehmigung  des Förderantrags erteilen!

[1] Die Beratung durch einen Fachberater soll die Hemmschwelle senken, sich mit der komplexen Thematik auseinanderzusetzen. Sie umfasst eine elektrotechnische Beratung und eine Bedarfsanalyse.

Wann endet die Förderung und sind Förder-Kombinationen möglich?
Die Förderung endet, wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind.
Ja, sofern möglich sollen öffentliche Fördermittel zusätzlich in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu den Förderkriterien und Rahmenbedingungen im einzelnen entnehmen Sie bitte der überarbeiteten „Förderrichtlinie E-Mobi!“. Zudem verweisen wir auf die Fördermöglichkeit Nachhaltigkeitsfonds des bischöflichen Bauamts - hierunter ist u.a. Photovoltaik förderbar.

Wer kann die Förderung beantragen?
Eine Förderung können Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen in Trägerschaft der verfassten Kirche, d.h. kirchliche Sozialstationen, kirchliche Bildungs-, Jugend- und Tagungshäuser sowie Verwaltungseinrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart erhalten. Zudem können auch Schulen der Schulstiftungen beantragen. Eine kirchengemeindliche Beteiligung an der Institution bzw. Stiftung sollte gegeben sein.
Nicht gefördert werden können u.a. caritative Einrichtungen und Verbände sowie kirchliche Krankenhäuser sowie Einzelpersonen.

Die Antragsformulare zum Förderprogramm zum Download:

Anregungen und Ideen für FM 3 finden Sie in diesem PDF.

Bitte reichen Sie ein

  • 1 x bei FM1a, FM1b und FM 2 sowie FM 3 das ausgefüllte Excel-Antragsformular per Mail an umwelt(at)bo.drs.de
  • 1 x postalisch und unterschrieben den Antrag

Unsere Tipps:

  • Prüfen Sie die Förderrichtlinie E-Mobi! im Kirchlichen Amtsblattsorgfältig und lesen Sie nach, ob Ihre Institution bzw. Einrichtung laut Richtlinie und o.g. Fokus für eine Förderung in Frage kommt.
  • Nehmen Sie Ihren Fahrzeugbestand bzw. Mobilitätsverhalten genauer unter die Lupe! Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch, „Kurzstrecken-Fahrzeuge“, geplante bzw. anstehende Neuanschaffungen sind von besonderer Relevanz und sprechen ggf. für einen Umstieg auf E-Mobilität, und damit für eine Beratung und ggf. Kauf von Ladeinfrastruktur.
    Beachten Sie bitte: E-Auto-Käufe können nicht gefördert werden! Hier bitte Umweltbonus bei der BAFA beantragen.
  • Prüfen Sie auch, ob Sie für den Großteil Ihrer Dienstreisen nicht entschleunigter, klimaschützender an Ihr Ziel kommen, z.B. via (elektro-unterstützte) Fahrräder, ÖPNV oder Sie auf elektronische Medien umsteigen können (Videokonferenz, Telefonkonferenz,…)
  • Gehen Sie auf kirchliche Nachbarn und Gebäudemitnutzer zu und fragen, ob man nicht zusammen eine Beratung hinsichtlich LIS in Anspruch nehmen möchte, um durch Synergieeffekte die Kosten für die Beratung als auch den Kauf von LIS zu reduzieren. Dies ist v.a. für Mieter interessant. Darüber hinaus: Fühlen Sie rechtzeitig vor, ob Ihr Vermieter ein (langfristiges) Interesse an LIS hat. Eine schriftliche Bestätigung ist im Späteren Voraussetzung, da LIS nur bei mehrjähriger Standzeit sinnhaft ist – nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten sondern auch aus ökonomischen.
  • Stellen Sie rechtzeitig einen vollständigen, d.h. alle nötigen Angaben und Dokumente enthaltenden Förderantrag und helfen Sie die Mobilitätswende weiter voranzutreiben mit einhergehender Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Weitere Informationen zur Förderung E-Mobilität,
die laufend ergänzt werden – hier freuen wir uns auch auf Ihre Hinweise:

Öffentliche Förderung der Elektromobilität - Bitte prüfen Sie auch den Förder.Weg.Weiser: