Förderprogramme klimaschonende Mobilität
Täglich sind wir unterwegs - im Kleinen wie im Großen. D.h. tagtäglich müssen wir die Entscheidung fällen, wie wir unterwegs sind.
Entschleunigt zu Fuß, mit Fahrtwind um die Ohren auf dem Fahrrad, mit Bahn oder Bus… elektrisch oder Verbrenner?
Leicht fällt uns die notwendige Mobilitätswende nicht…
Deswegen finden Sie hier die Angebots der Diözese und Informationen zu öffentlichen Förderungen:
- Die Diözese unterstützt die klimaschonende Mobilität der Mitarbeitenden mit einem Zuschuss zum Job-Ticket und einem Gehaltsvorschuss für Fahrräder.
- Förderprogramm E-Mobi!: Förderung von Ladesäulen (Kauf, Beratung und Installtation), Zuschüsse für Diensträder und für weitere Maßnahmen zur klimaschonenederen Mobilität. (siehe unten)
- Beratung zu externen Fördermöglichkeiten (siehe Förderwegweiser), z.B. zu Radabstellanlagen durch die Kommunalrichtlinie. Aktuelle Infoveranstaltung!
- Wir rufen jährlich zur Beteiligung an der Kommunalen, dreiwöchigen Aktion STADTRADELN auf und bieten im Bischöflichen Ordinariat sowie am Bischof-Leiprecht-Zentrum, Stuttgart-Degerloch den kirchlichen Mitarbeitenden Möglichkeiten zum Mitmachen an.
Förderprogramm "E-Mobi!"
Das Förderprogramm zur Elektromobilität und weiterer Maßnahmen leistet einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Diözese Rottenburg-Stuttgart leisten.
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie zum Programm Elektro-Mobilität – E-Mobi! aus dem Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Was und wie wird gefördert?
Das Programm E-Mobi! fördert die folgende Maßnahmen:
- FM 1a: Ladeinfrastruktur-Beratung [1] durch einen Fachberater zu 50% gefördert (max. 1.000 Euro)
- FM 1b: Kauf von Ladeinfrastruktur (LIS) d.h. Ladepunkte, -säulen, etc., für Elektroautos zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro) – aufbauend auf FM 1a.
- FM 2: Kauf elektrounterstützter Fahrräder für dienstliche Zwecke (S-/ Pedelecs, Lastenräder, E-Bikes, …) zu 50% gefördert (max. 20.000 Euro)
- FM 3: Unterstützung von weiteren klimaschonenden Mobilitätsmaßnahmen für die Mobilitätswende (Fuß-, Radverkehr, ÖPNV). Gefördert werden nicht- und geringinvestive Maßnahmen sowie Kampagnenarbeit mit bis zu 50% (max. 10.000 Euro)
Wichtig:
- Die Aufträge an Handwerker und Dienstleister bitte erst nach Genehmigung des Förderantrags erteilen!
- Sofern möglich sollen öffentliche Fördermittel zusätzlich in Anspruch genommen werden.
- Eine Förderung können Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen in Trägerschaft der verfassten Kirche, d.h. kirchliche Sozialstationen, kirchliche Bildungs-, Jugend- und Tagungshäuser, Verwaltungseinrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie Schulen der Schulstiftungen (eine kirchengemeindliche Beteiligung an der Institution bzw. Stiftung muss gegeben sein). Nicht gefördert werden können u.a. caritative Einrichtungen, kirchliche Krankenhäuser sowie Einzelpersonen.
[1] Die Beratung durch einen Fachberater soll die Hemmschwelle senken, sich mit der komplexen Thematik auseinanderzusetzen. Sie umfasst eine elektrotechnische Beratung und eine Bedarfsanalyse.
Die Antragsformulare zum Förderprogramm zum Download:
- Antragsformular: FM 1a und b: Ladeinfrastruktur für Elektroautos: Beratung und Kauf
- Antragsformular: FM 1b, der Kauf von Ladeinfrastruktur ist im Antragsformular FM 1a enthalten: Ladeinfrastruktur für Elektroautos: Beratung und Kauf
Bitte nur bei positiver Empfehlung nach der Ladeinfrastruktur-Beratung (FM 1a) einen Antrag stellen! - Antragsformular: FM 2: Kauf Elektro Dienst-Fahrräder
- Antragsformular: FM 3: Weitere klimaschonende Mobilitätsmaßnahmen
Anregungen und Ideen für FM 3 finden Sie in diesem PDF.
Bitte reichen Sie ein
- 1 x bei FM1a, FM1b und FM 2 sowie FM 3 das ausgefüllte Excel-Antragsformular per Mail an umwelt(at)bo.drs.de
- 1 x postalisch und unterschrieben den Antrag
Öffentliche Förderung der Elektromobilität - Bitte prüfen Sie auch den Förder.Weg.Weiser:
Auswahl von Förderungen:
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - Landesförderung für E-Fahrzeuge (BW-e-Gutschein) für Pflegedienste und Sozialstationen sowie - Landesförderung für E-Fahrzeuge und Solar (BW-e-Solar-Gutschein)
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - L-Bank fördert Elektrolastenräder bei gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz
- Radabstellanlagen durch die Kommunalrichtlini: Aktuelle Infoveranstaltung
- Für Privatpersonen: Ab 2026 neue Fördermöglichkeiten


