Diözesane Förderprogramme zum Klimaschutz
Zum Klimaschutz hat die Diözese eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderprogrammen, die Konditionen und die Antragsmodalitäten. Die Förderprogramme verstehen sich als wesentlicher Beirag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts der Diözese.
- Förderprogramm Heizungsoptimierung (HOPP!) - zur Förderrichtlinie aus dem kirchlichen Amtsblatt
- Förderprogramm klimaschonende Mobilität (E-Mobi!) - zur Förderrichtlinie aus dem kirchlichen Amtsblatt
- Förderprogramm energieeffiziente Beleuchtung- zur Förderrichtlinie aus dem kirchlichen Amtsblatt
- Der Nachhaltigkeitsfonds (NHF) fördert Investitionen von Kirchengemeinden in Klimaschutz, z.B. Heizungstausch, Gebäudesanierungen und Photovoltaik.
Hinzuweisen ist auf eine Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen zum Klimaschutz, die auch kirchliche Antragssteller in Anspruch nehmen können.
Ein Wegweiser in der unübersichtlichen Förderlandschaft ist der FÖRDER.WEG.WEISER des Netzwerks "Energie und Kirche" mit Informationen zu sämtlichen Bundes- und Landesförderprogrammen im Bereich des Klimaschutzes.
Förderrichtlinie E-Mobi! geht in die 2. Runde - Start: 15.04.2021
15.04.2021
Mit der Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 am 15.04.2021 ist die überarbeitete Richtlinie E-Mobi! in Kraft getreten. Stellen Sie Anträge, wenn Sie:
- sich über Ladeinfrastruktur (LIS) für Elektro-PKW informieren und beraten lassen wollen (FM 1a)
- einen Kauf von LIS in Erwägung ziehen (FM 1b, hierzu ist Beratung FM 1a Vorausseztung)
- elektrounterstützte Diensträder kaufen möchten
- weitere klimaschonende Mobilitätsmaßnahmen durchführen wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier. E-Mobi!
Förderung konkret: Diese Maßnahme ist vom diözesanen Förderprogramm E-Mobi! gefördert
Das Dienst-Pedelec der katholischen Sozialstation Wernau