Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen
Durch Kriege, Hungersnöte, Gewalt, Folter, Misshandlung, Verfolgung und Vertreibung werden viele Menschen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Manche von ihnen kommen in Nachbarstaaten unter, manche machen sich, getrieben von Hoffnung auf Verbesserung ihrer Situation, auf den Weg nach Europa. Sie wollen ihr Leben und das ihrer Familien retten und sich in Sicherheit bringen. Sie suchen Zuflucht, da ihr Heimatland sie nicht mehr schützen kann oder nicht mehr schützen will.
Diese Menschen brauchen die Hilfe von anderen Menschen!
Im Herbst 2013 wurde vom Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart beschlossen, einen Zweckerfüllungsfonds zur Flüchtlingshilfe einzurichten. Der Fonds soll zur unmittelbaren und mittelbaren Hilfe im vielfältigen Bereich der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden.
In der BO-Sitzung vom 07. November 2017 wurden neue Richtlinien des Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen beschlossen.
Darin sind folgende 3 Hilfebereiche vorgesehen:
- Projekte
- Strukturförderung
- Individualhilfe und Einzelmaßnahmen
Die genauen Vergabekriterien entnehmen Sie bitte den neuen Richtlinien.
Gefördert werden können nur Personen, die ihren Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben.
Mittelvergabe
Anträge unter 10.000,00 € werden laufend von der Geschäftsführung bearbeitet und entschieden.
Über die Vergabe der Mittel, die eine Antragssumme von 10.000,00 € überschreiten, entscheidet ein Vergabegremium.
Das Vergabegremium tagt am:
- 11.11.2024, die Abgabefrist dafür endet am 16.09.2024
- 04.06.2025, die Abgabefrist dafür endet am 09.04.2025
- 12.11.2025, die Abgabefrist dafür endet am 17.09.2025
Geschäftsführung
Michael Leser, HA XI, Fachbereich Interkulturelles Sozialmanagement
Sekretariat: Susanne Rank
Kontakt
Downloads
Datenschutzinformation gemäß § 15 KDG
Richtlinien
(Zuständigkeit liegt seit 01.01.2021 bei Hauptabteilung Kirche und Gesellschaft)
Antragsformulare für:
Projekte
Strukturförderung
Individualhilfen
Einzelmaßnahmen
Hinweis zu Anträgen bei Familienzusammenführungen:
Sowohl die Stiftung "Mütter in Not" als auch der Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen kann Familienzusammenführungen unterstützen. Zur besseren Mittelsteuerung wurde die Regelung getroffen, dass die Zuschüsse je nach Alter der betroffenen Personen aufgeteilt werden. Vom Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen werden die Kosten für Personen ab zehn Jahren übernommen, für jüngere Kinder von der Stiftung "Mütter in Not". Gegebenenfalls sind also für eine Familie zwei Anträge einzureichen, wobei die Formulare weitgehend identisch sind; bitte weisen Sie in solch einem Fall auf den jeweils anderen Antrag hin. In dringenden Fällen oder anderen besonderen Situationen kann von der Aufteilung abgewichen werden.
Bei Unklarheiten können Sie gerne telefonisch nachfragen.
Geschäftsberichte:
Geschäftsbericht 2020/2021
Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2018
Geschäftsbericht 2017
Geschäftsbericht 2016
Geschäftsbericht 2015
Geschäftsbericht 2014